INTERNE VORSCHRIFTEN

1. EINGANG.Der Kunde ist verpflichtet, sich durch ein amtliches Originaldokument auszuweisen, das seine Identität ausreichend belegt. Auf Verlangen hat sich der Kunde mit den ihm zur Verfügung gestellten Mitteln als angemeldeter Gast auszuweisen.

2. STANDORT. Die Belegung von Stellplätzen und Unterkünften sowie deren Änderung kann nur mit vorheriger Genehmigung der Rezeption erfolgen. Die maximale Anzahl von Personen pro Stellplatz und Unterkunft beträgt SECHS.

3. AUFTEILUNG DES GRUNDSTÜCKS. Die Parzellen werden durch die Hecken und den Lichtkasten abgegrenzt. Befindet sich der Lichtkasten nicht auf der Parzelle, wird der Lichtkasten der nächstgelegenen Parzelle als Referenz genommen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die Rezeption. Kunden, die mehr Platz als in dieser Regelung angegeben beanspruchen, müssen die beanspruchte Fläche räumen.

4. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seinen Stellplatz während seines gesamten Aufenthalts sauber zu halten. Es ist nicht erlaubt, Seile an den Bäumen oder dem Lichtkasten anzubringen oder die Hecken abzudecken. Es ist nicht erlaubt, Zelte oder andere bewegliche Elemente auf den Stellplätzen aufzustellen.

5. STUNDEN DER STILLE. Von 00:00 Uhr bis 07:00 Uhr ist Ruhe zu bewahren. Während dieses Zeitraums gilt absolute Ruhe. Die Übernachtungsstelle bittet den verantwortlichen Gast, die angemeldeten Betreuer anzuweisen, sich in dieser Zeit an die Schweigepflicht zu halten.

6. LÄRM. Auch tagsüber darf der Geräuschpegel, der von den Kunden selbst, ihren Geräten und Anlagen oder ihren Haustieren erzeugt wird, keine Belästigung für die Nachbarn darstellen. Dies gilt auch für die Gemeinschaftsräume, insbesondere die Toiletten. Es liegt in der Verantwortung des Übernachtungsbereichs zu beurteilen, wann der Lärm ein angemessenes und akzeptables Niveau überschreitet, und kann dementsprechend jede Quelle der Lärmbelästigung verbieten.

7. HAUSTIERE. Kunden mit Haustieren müssen über eine Haftpflichtversicherung und einen Impfausweis verfügen und sich in dem ihnen zugewiesenen Bereich aufhalten. Das Tier muss immer an der Leine geführt werden und darf die Toiletten und Einrichtungen nicht betreten. Sollte das Tier seine Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche verrichten, muss der Besitzer den Kot entfernen. Das Tier darf die anderen Kunden nicht belästigen. Sie dürfen unter keinen Umständen unbeaufsichtigt auf dem Platz gelassen werden.

8. FAHRZEUGVERKEHR. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 10km/h. Es ist verboten, sich während der Ruhezeiten in dem Gebiet zu bewegen. Die Schranke wird von 22:00 Uhr bis 9:00 Uhr geschlossen, der Benutzer kann das Gelände betreten, solange die Ruhezeiten eingehalten werden. Die allgemeinen Verkehrsregeln gelten auch innerhalb des Campingplatzes. Die Benutzung von Motor- und/oder Elektrorollern ist für Kinder unter 16 Jahren verboten und die Benutzung von Mini-Motorrädern und Quads ist in jedem Fall untersagt.

9. ABSTELLEN VON FAHRZEUGEN. Fahrzeuge dürfen nur auf dem Grundstück selbst abgestellt werden, wenn es sich um nicht zugelassene Fahrzeuge handelt, oder auf dem Außenparkplatz. Es ist strengstens untersagt, auf der Straße, auf reservierten Parkplätzen, auf unbesetzten Parzellen oder so zu parken, dass andere Fahrzeuge behindert werden. Wenn ein Fahrzeug die Belegung eines Stellplatzes verhindert, muss der Eigentümer des Fahrzeugs die vollen Kosten für eine Übernachtung auf diesem Stellplatz bezahlen, auch wenn er nicht mehr in der Lage ist, den Platz zu belegen. Der Außenparkplatz ist ausschließlich für Fahrzeuge bestimmt, die an der Rezeption angemeldet oder zugelassen sind.

10. FAHRRÄDER/ROLLER. Fahrräder, Roller und ähnliche Fahrzeuge dürfen nicht mit einer Geschwindigkeit von mehr als 10 km/h gefahren werden. Sie dürfen nicht innerhalb der Einrichtungen des Gebietes benutzt werden. Um bei Dunkelheit fahren zu können, müssen sie beleuchtet sein.

11. FEUER. Das Anzünden von offenem Feuer ist sowohl auf dem Gelände als auch am Strand strengstens untersagt. Nur tragbare Grills sind erlaubt, und auch nur dann, wenn sie von der Verwaltung genehmigt wurden, ansonsten darf kein Feuer entzündet werden.

12. BESUCHE. Die Höchstzahl der Personen beträgt 6, einschließlich der beherbergten Nutzer.

13. MINDESTALTER. Kinder unter 6 Jahren müssen im gesamten Übernachtungsgebiet immer begleitet werden, auch wenn sie in ihrer eigenen Unterkunft übernachten.

14. QUELLEN. Die Brunnen im Übernachtungsbereich liefern Trinkwasser, sie sind also ausschließlich für die Wasserentnahme gedacht. Aus offensichtlichen hygienischen Gründen ist es nicht gestattet, diese Brunnen für jegliche Art von Körperpflege zu benutzen, auch nicht zum Waschen von Kleidung, Küchenutensilien, Füßen oder Hausschuhen. Selbstverständlich dürfen auch keine chemischen Substanzen in die Brunnen geschüttet werden.

15. TRASH. Im Übernachtungsgebiet wird der Müll selektiv gesammelt. Bitte helfen Sie mit, die Umwelt zu schonen, indem Sie die dafür vorgesehenen Behälter benutzen.

16. INSTALLATION UND STROMVERSORGUNG. Aus Sicherheitsgründen müssen die Türen von Schaltschränken immer geschlossen bleiben. Elektrische Leitungen müssen geerdet und ordnungsgemäß isoliert sein. Externe Anschlüsse sind nicht erlaubt. Jede Parzelle hat nur eine Steckdose. ES IST STRENGSTENS UNTERSAGT, STROM AN EINEN ANDEREN GEHOSTETEN KUNDEN ZU ÜBERTRAGEN.

17. BÄUME UND PFLANZEN. Die Gäste werden gebeten, die Bäume und Pflanzen zu respektieren und nicht zuzulassen, dass jemand sie misshandelt. Es ist verboten, Drähte an den Bäumen anzubringen oder Nägel in sie zu schlagen. Es ist auch verboten, Seile für Installationen jeglicher Art oder Wäscheleinen anzubringen. Bitten Sie in jedem Fall das Personal um Erlaubnis.

18. AUSNAHME VON DER HAFTUNG. Der Übernachtungsplatz – La Siesta de la Gaviota verfügt über eine Haftpflichtversicherung zur Deckung von Schäden, die sich aus der Ausübung seiner Tätigkeit ergeben. Im Falle eines Unfalls sind alle Schäden an Gegenständen oder Personen
oder Personen, die von Kunden oder Personen außerhalb des Campingplatzes verursacht werden, immer die Verantwortung der Person, die den Schaden verursacht hat. Die Área de Pernocta – La – Siesta de la Gaviota haftet auch nicht, wenn die Ursache nicht bekannt ist, sowie bei Diebstahl oder höherer Gewalt, wie z.B. Unwetter (Sturm, Hagel, Wind usw.) oder Feuer.

19. AUFGEGEBENES MATERIAL. Jede Ausrüstung oder jeder Gegenstand, der nach der vereinbarten Abfahrtszeit auf einem Stellplatz oder in einer Unterkunft verbleibt, wird als verlassen betrachtet. Das Personal des Campingplatzes wird sie entfernen, ohne die Verantwortung für den Verlust oder die Beschädigung zu übernehmen. Wenn die Gegenstände wertvoll sind, wird der Campingplatz den Kunden per E-Mail oder Telefon benachrichtigen und sie 1 Monat lang aufbewahren, danach muss der Kunde sie abholen. Andernfalls wird es ohne Verantwortung für das Unternehmen zerstört werden.

20. AVISOS. Nachrichten für die Kunden (Telefon, E-Mail, Fax, Post usw.) werden an der Rezeption entgegengenommen. Nur in Ausnahmefällen und bei äußerster Dringlichkeit wird versucht, den Kunden zu benachrichtigen. In keinem Fall kann der Übernachtungsbereich den Empfang der Nachricht durch den Kunden garantieren.

21. PARCELAS. Der Check-in kann von 09:00 bis 21:00 Uhr erfolgen. Wenn der Stellplatz frei ist, kann er vor dieser Zeit benutzt werden, aber es muss immer eine Genehmigung des Platzpersonals vorliegen. Der zugewiesene Stellplatz muss immer besetzt sein. Bei verspätetem Einlass oder vorzeitiger Abreise ist immer der gesamte Aufenthaltspreis zu entrichten. Der Stellplatz darf erst belegt werden, wenn Sie im Besitz des Einreisevertrags sind, in dem die Stellplatznummer angegeben ist. Es ist strengstens untersagt, die Ihnen zugewiesene Parzelle bei Ihrer Ankunft ohne vorherige Genehmigung der Rezeption zu ändern. Wenn Sie Ihren Aufenthalt verlängern möchten, müssen Sie dies im Voraus bei der Rezeption beantragen und deren Zustimmung einholen. Der Wasseranschluss ist ausschließlich für den Anschluss des Wohnmobils vorgesehen. Der Abfluss, sofern vorhanden, ist nur für die Entsorgung von Grauwasser (Waschen, Duschen usw.) bestimmt, das nicht auf dem Stellplatz entsorgt werden darf. Es ist strengstens verboten, ihn für die Entsorgung von Abwasser aus der Toilette zu verwenden.

22. ABWASSER. Der Übernachtungsbereich ist mit speziellen Abfallbehältern für Chemietoiletten ausgestattet. Es ist strengstens untersagt, deren Inhalt irgendwo anders zu entsorgen.

23. SPRINGBRUNNEN, SPÜL- UND WASCHBECKEN. Waschen Sie Kleidung und Geschirr nur an dafür vorgesehenen Waschplätzen und nicht in Trinkwasserquellen.

24. ZIVISMUS. Versuchen Sie, zur Sauberkeit des Geländes beizutragen, indem Sie die Einrichtungen so hinterlassen, wie Sie sie vorgefunden haben. Vorsätzliche Verschmutzung oder Beschädigung der Einrichtungen des Geländes oder des Eigentums anderer Gäste hat neben dem Ausschluss auch die Rückerstattung des verursachten Schadens zur Folge. Vandalismus, aggressives Verhalten, Voyeurismus und Diebstahl können neben dem Platzverweis bei den zuständigen Behörden angezeigt werden.

25. PREISE. Die aktuellen Preise sind auf dem offiziellen Plakat angegeben. Die Preise werden pro Tag nach der Anzahl der Übernachtungen berechnet. Bei Anmeldung für eine Übernachtung, auch wenn Sie keinen Stellplatz belegen, ist die Übernachtung zu bezahlen.

26. BEZAHLUNG DER RECHNUNGEN. Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt, sofern nicht anders angegeben, bei Betreten des Geländes. Der Betrag kann in bar, per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt werden. Die Öffnungszeiten der Rezeption sind von 9:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Dieser Zeitplan kann vom Unternehmen je nach Bedarf jederzeit geändert werden. Bitte vergewissern Sie sich über den aktuellen Zeitplan, bevor Sie eine Vereinbarung treffen.

27. EXIT. Der Stellplatz muss immer vor 12 Uhr mittags geräumt werden. Der Kunde muss sie in demselben Zustand verlassen, in dem er sie bezogen hat. Wenn Sie den Platz nach 12 Uhr verlassen wollen, müssen Sie dies an der Rezeption mitteilen. Diejenigen, die den Campingplatz während der Ruhezeiten (0.00-7.00 Uhr) verlassen wollen, müssen ihr Fahrzeug vor Mitternacht des Vortages auf dem Parkplatz der Rezeption abstellen.

28. RAUCHFREIER RAUM. Gemäß den staatlichen Vorschriften (Gesetz 42/2010) ist es verboten
das Rauchen in allen überdachten Einrichtungen des Übernachtungsbereichs. Ebenso müssen aus aktuellen gesundheitlichen Gründen die von der zuständigen Behörde festgelegten Abstände bzw. Verbote eingehalten werden.

29. RECHTLICHER HINWEIS. Área de Pernocta – La Siesta de la Gaviota informiert Sie darüber, dass die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben, um Ihren Aufenthalt auf dem Gelände zu ermöglichen, in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und dem Organgesetz 3/2018 vom 5. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten und GDD verarbeitet werden. Sie können sich über Ihre Rechte informieren, indem Sie unsere Datenschutzbestimmungen einsehen, die online und an der Rezeption erhältlich sind.

30. ANWENDUNG: Dieses Reglement und die in den verschiedenen Einrichtungen ausgehängten Bestimmungen sind verbindlich. Sie verlieren ihre Gültigkeit, wenn eine neuere Ausgabe auf der Website oder am offiziellen Anschlagbrett veröffentlicht wird. Die Übernachtungsstelle behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen Abweichungen von den veröffentlichten Bestimmungen zu genehmigen, ohne dass dies als Präzedenzfall für andere Fälle gilt. Unter keinen Umständen dürfen die Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung oder die Rechte, die die Kunden daraus ableiten, geändert werden.